Aktuelles

31.07.2023

Solidaritätsbetreiberpartnerschaften zwischen deutschen und ukrainischen kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen

FAQ – Häufig gestellte Fragen und Antworten für interessierte deutsche kommunale Wasser- bzw. Abwasserunternehmen

Foto: Berliner Wasserbetriebe

Aktuell können keine weiteren neuen Verträge für Solidaritätsbetreiberpartnerschaften geschlossen werden. Wir bitten um Verständnis.

Die Fragen und Antworten geben Ihnen als deutsches kommunales Wasser- bzw. Abwasserunternehmen einen Überblick zum aktuellen Stand der Solidaritätspartnerschaften Zu allen Fragen erreichen Sie uns unter utilityplatform-ukraine(at)giz.de.

Was ist eine Solidaritätsbetreiberpartnerschaft?

Solidaritätsbetreiberpartnerschaften bezeichnen die Zusammenarbeit zwischen deutschen und einem ukrainischen kommunalen Wasser- bzw. Abwasserunternehmen, die 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine entstanden sind. Im Vordergrund steht dabei die kurzfristige Unterstützung der ukrainischen Betreiber, die auf unterschiedliche Weise betroffen sind (Zerstörung von Infrastruktur, unsichere Stromversorgung, erhöhter Wasserbedarf bzw. Abwasseraufkommen aufgrund von Binnenmigration usw.). Die Betreiberplattform fördert über Zuschussverträge der GIZ an die deutschen Partner die Beschaffung von notwendigen technischen Equipment im Wert von bis zu 100.000 EUR pro Partnerschaft.

Den Bedarf für technische Güter erörtern Sie im (virtuellen) Austausch mit den ukrainischen Partnern und vor dem Hintergrund Ihrer Expertise. Fragen zur Inbetriebnahme vor Ort können Sie bei Bedarf virtuell begleiten. Auch wenn Mitarbeiter*innen deutscher Betreiber aktuell nicht in die Ukraine reisen können – Reisen der ukrainischen Partner nach Deutschland können Teil der Partnerschaftsarbeit sein.

Darüber hinaus können Sie auch im Rahmen einer Solidaritätsbetreiberpartnerschaft wie in einer  klassischen Betreiberpartnerschaft  gemeinsam inhaltliche Fragestellungen bearbeiten (Peer-to-Peer Austausch / Beratung) – entweder mit kurzfristigem Bedarf wie z.B. Black-Out Konzepte oder aber zu mittel- und langfristigen Fragestellungen (mögliche Ideen bieten die Übersichten und Projektbeschreibungen auf der Website der Betreiberplattform).

Wie finde ich einen Partnerbetrieb in der Ukraine?

Über unsere ukrainischen Partner und GIZ-Kolleg*innen fragen viele ukrainische kommunale Betreiber nach Partnerschaften mit deutschen Unternehmen. Kontaktieren Sie uns und wir unterbreiten Ihnen Vorschläge und vermitteln einen ersten Austausch zum Kennenlernen. Sehr gern können Sie auch auf eine bzw. Ihre Städtepartnerpartnerschaft aufbauen oder andere eigene Vorschläge einbringen.

Für wie lange gehe ich eine Partnerschaft ein?

Die Finanzierung einer Solidaritätsbetreiberpartnerschaft läuft bis Ende Juni 2024.

Wie kommt die Partnerschaft zustande?

Die GIZ schließt mit Ihnen einen Finanzierungsvertrag (Zuschussvertrag auf der Basis einer Vollkostendeckung/Ist-Kosten). Dafür senden Sie uns eine Aufstellung der geplanten Kosten (Muster-Budget mit Ausfüllhilfe) und einen kurzen formlosen Projektvorschlag (Beispiel-Gliederung im Anhang) - bei Fragen zur Antragstellung sind wir gern behilflich.

Welche Kosten werden anerkannt? Wie flexibel ist das Budget?

Das Budget kann sehr flexibel gehalten und bei Bedarf im Projektverlauf auch angepasst werden. Bei Beschaffungen, die in der Regel erst im Projektverlauf konkretisiert werden, reicht eine allgemeine Formulierung „Geräte für Stromversorgung“ o.ä. im Budget.

Zur Verfügung stehen pro Partnerschaft ca. 100.000 EUR für tatsächlich anfallende Kosten (Ist-Kosten) inkl. Transport/Logistik, Beratung (Personalkosten), bei Bedarf Verdolmetschung, Reisekosten.

Wie erfolgt die Abwicklung des Zuschussvertrages?

Alle notwendigen Informationen erhalten Sie mit den Vertragsunterlagen bzw. können die notwendigen Anlagen hier unter ZUSCHUSSVERTRAG FÜR DEUTSCHE FINANZIERUNGSEMPFÄNGER (FÜR AB OKTOBER 2022 UNTERZEICHNETE VERTRÄGE) einsehen: Finanzierungen: Vertragsmanagement und Vertragsabwicklung (giz.de)

Welche Unterstützung erhalten wir?

Wir unterstützen Sie entsprechend Ihrem Bedarf beim Zustandekommen der Partnerschaft sowie in der Umsetzung – sei es mit praktischen Hilfestellungen, Mustervorlagen, Kontakten oder Fortbildungsangeboten wie z.B. zu interkultureller Zusammenarbeit. Außerdem haben Sie für kollegialen Austausch Zugang zum Netzwerk der anderen laufenden Partnerschaften mit der Ukraine sowie weiterer Projekte weltweit.

Wie läuft die Beschaffung & Übergabe von Sachgütern ab?

Sie können über Ihre Prozesse beschaffen und/oder eine Weiterleitung von Mitteln an den ukrainischen Partner ist auch möglich. Die GIZ kann hier weitergehend beraten bzw. Hilfestellung leisten.

Können wir gebrauchte Güter kaufen, Altgeräte aus eigenem Bestand liefern, können wir Sachgüter spenden?

Ja, der Kauf von Gebrauchtwaren ist möglich – der Beschaffungsweg bzw. die Preisgestaltung muss nachvollziehbar sein.

Auch Altgeräte können geliefert werden. Wenn das Altgerät abgeschrieben ist, kann es gespendet werden. Bei noch nicht abgeschriebenen Geräten können die Kosten für die Abschreibungen, die während der Vertragslaufzeit anfallen finanziert werden.

Spenden für die ukrainische Wasserwirtschaft sind jederzeit willkommen und können hier gemeldet und unbürokratisch an Ihre oder andere bedürftige Betreiber in der Ukraine geliefert werden:  Wasserwirtschaft hilft Ukraine: VKU

Gibt es steuerliche Erleichterungen / Hinweise?

Ust.-befreiung möglich: Steuerliche Maßnahmen zur Unterstützung der vom Krieg in der Ukraine Geschädigten:  Verlängerung des zeitlichen Anwendungsbereichs der BMF-Schreiben vom 17. März 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :013) und vom 7. Juni 2022 (IV C 4 - S 2223/19/10003 :017) Zum BMF-Schreiben:  https://www.bundesfinanzministerium.de/nl/a91dd4cd-8ce8-4357-a88e-763a18027dda

Erhalten wir Unterstützung für den Transport der technischen Hilfsgüter?

Sie können Ihre Lieferungen über unseren Logistik-Hub mit dem ukrainischem Partner GoLocal abwickeln: Wasserwirtschaft hilft Ukraine: VKU.

 


Anlage

Gliederung für einen Vorschlag zur Projektdurchführung im Rahmen eines Zuschussvertrages

  1. Kurze Vorstellung des Zuschussempfängers, der Zuschussempfängerin und des Partners (ca. 1 Seite)
  2. Projekthintergrund & Zielsetzung im Rahmen des Zuschussvertrages (ca. 0,5 Seiten)
  3. Gegenstand des Zuschussvertrages / Beschreibung der Maßnahmen der Betreiber (ca.1 Seite)
    1. Themenfelder, Aktivitäten und Zeitrahmen
    2. Methodik (z.B. online, Präsenz – z.B. virtuelle Beratung, Beschaffungen, Job-Shadowing, Betriebsbesuche)
    3. Personaleinsatz (welche Funktion / Berufsgruppe)

 

 


erstellt von:
Redaktion Betreiberplattform


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